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   LG Wuppertal, 28.04.2010 - 23 Ks - 45 Js 51/09 - 2/10   

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https://dejure.org/2010,96342
LG Wuppertal, 28.04.2010 - 23 Ks - 45 Js 51/09 - 2/10 (https://dejure.org/2010,96342)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 28.04.2010 - 23 Ks - 45 Js 51/09 - 2/10 (https://dejure.org/2010,96342)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 28. April 2010 - 23 Ks - 45 Js 51/09 - 2/10 (https://dejure.org/2010,96342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rp-online.de (Pressebericht, 28.04.2010)

    Achteinhalb Jahre Jugendhaft im Fall Kassandra

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus LG Wuppertal, 28.04.2010 - 23 Ks 2/10
    Die andere Straftat, die zu verdecken der Angeklagte mit der Tötung der verletzten L2 suchte, war die von dem Angeklagten selbst an demselben Opfer zunächst zuvor in Tatmehrheit begangene Körperverletzung durch zwei Faustschläge (vgl. dazu BGH NJW 1988, 2679ff).
  • BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06

    Urteil wegen Mordes gegen Jugendlichen aus Berlin bestätigt

    Auszug aus LG Wuppertal, 28.04.2010 - 23 Ks 2/10
    Die Verhängung einer Strafe im oberen Bereich des zur Verfügung stehenden Strafrahmens bis zu 10 Jahren Jugendstrafe fußt dabei nicht nur auf dem gewichtigen Erziehungsgedanken, sondern hat bei einer Straftat wie der vorliegenden auch dem Erfordernis eine gerechten Schuldausgleichs Rechnung zu tragen (vgl. dazu BGH NStZ 2007, 522; BGH, 5 StR 556/09 vom 23. März 2010).
  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00

    Verdeckungsmord (Anwendung des Zweifelssatzes bezüglich der anderen Tat,

    Auszug aus LG Wuppertal, 28.04.2010 - 23 Ks 2/10
    Es handelt sich bei jener Körperverletzung um eine andere Straftat im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB, da der Angeklagte die Faustschläge allein mit Körperverletzungsvorsatz und nicht bereits mit - bedingtem - Tötungsvorsatz ausgeführt hat und die Körperverletzung bereits vollendet war, als er nach deren Ausführung bei dem Anblick des auf dem Boden liegen bleibenden Mädchens aus Furcht vor der Entdeckung der vollendeten Körperverletzung, den Entschluss zur Tötung L2 lebensgefährlichen Verletzungshandlungen durch Steine hat er nicht etwa eine bereits durch die Faustschläge begonnene Tötungshandlung vollenden wollen (vgl. dazu BGH NStZ 1990, 385 und BGH NStZ 2002, 253ff).
  • BGH, 23.03.2010 - 5 StR 556/09

    Bemessung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Schwere der Schuld);

    Auszug aus LG Wuppertal, 28.04.2010 - 23 Ks 2/10
    Die Verhängung einer Strafe im oberen Bereich des zur Verfügung stehenden Strafrahmens bis zu 10 Jahren Jugendstrafe fußt dabei nicht nur auf dem gewichtigen Erziehungsgedanken, sondern hat bei einer Straftat wie der vorliegenden auch dem Erfordernis eine gerechten Schuldausgleichs Rechnung zu tragen (vgl. dazu BGH NStZ 2007, 522; BGH, 5 StR 556/09 vom 23. März 2010).
  • BGH, 26.08.1994 - 3 StR 173/94
    Auszug aus LG Wuppertal, 28.04.2010 - 23 Ks 2/10
    Wegen der Schwere der Schuld kam aus erzieherischen Gründen auch unter Berücksichtigung der charakterlichen Haltung und der Persönlichkeit der Angeklagten (vgl. u.a. BGH-Beschluss vom 26.08.1994 - 3 StR 173/94 ) zur Ahndung der Tat nur die Verhängung von Jugendstrafe in Betracht -§ 17 JGG.
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 317/81

    Revision wegen fehlender Feststellung des Vorliegens eines minder schweren Fall

    Auszug aus LG Wuppertal, 28.04.2010 - 23 Ks 2/10
    Dabei hat die Kammer nicht verkannt, dass der Umstand, dass es nicht zu einer vollendeten Tötung, sondern nur zu einem Tötungsversuch gekommen ist, im Jugendstrafrecht zwar nicht zu einer Strafrahmenverschiebung führt, jedoch auch bei der Anwendung von Jugendstrafrecht die gesetzliche Bewertung des Tatunrechts, wie sie in den Strafandrohungen des allgemeinen Strafrechts ihren Ausdruck gefunden hat, zu berücksichtigen ist (vgl. BGH Beschluss vom 02.09.81 - 3 StR 317/81; BGH Beschluss vom 29.07.83- 3 StR 217/83).
  • BGH, 29.07.1983 - 3 StR 217/83

    Beurteilung des Nichtvorfindens von Geld in einer erbeuteten Aktentasche

    Auszug aus LG Wuppertal, 28.04.2010 - 23 Ks 2/10
    Dabei hat die Kammer nicht verkannt, dass der Umstand, dass es nicht zu einer vollendeten Tötung, sondern nur zu einem Tötungsversuch gekommen ist, im Jugendstrafrecht zwar nicht zu einer Strafrahmenverschiebung führt, jedoch auch bei der Anwendung von Jugendstrafrecht die gesetzliche Bewertung des Tatunrechts, wie sie in den Strafandrohungen des allgemeinen Strafrechts ihren Ausdruck gefunden hat, zu berücksichtigen ist (vgl. BGH Beschluss vom 02.09.81 - 3 StR 317/81; BGH Beschluss vom 29.07.83- 3 StR 217/83).
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